Es fühlt sich gut an, wenn Ihre Angestellten sicher und gesund sind.
Die EKAS Richtlinie Nr. 6508
Gemäss Artikel 11a bis g der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) hat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) die Richtlinie Nr. 6508 über den Beizug von Arbeitssicherheit erlassen. Nach diesen gesetzlichen Grundlagen müssen alle Betriebe mit besonderen Gefahren (mechanisch-technische Betriebe haben besondere Gefahren) Spezialisten zur Beurteilung der Risiken und zur Gefahrenermittlung beiziehen.
Was ist zu tun?
Ermitteln der möglichen Gefahren im Betrieb
Einführen eines Sicherheitskonzeptes
Gefahrenermittlung und das Sicherheitskonzept müssen schriftlich dokumentiert werden
Wie gehen Sie am besten vor?
Folgende Möglichkeiten stehen offen:
Der Betrieb erarbeitet selbst eine Lösung
Der Betrieb muss Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen. Diese Lösung ist besonders für Klein- und mittelgrosse Betriebe verhältnismässig teuer.
Der Betrieb lässt sich eine Lösung erarbeiten (von Beratern)
Mittels eines Beraters passt der Betrieb eine Modell-Lösung seinen Gegebenheiten an.
Der Betrieb schliesst sich einer Branchenlösung an
Die Risikoanalyse wurde für die mechanische, elektrotechnische und die Kunststoffbranche durchgeführt. Die Branchenlösung ist sehr kostengünstig im Vergleich zu den anderen Lösungen.
Was geschieht bei Nichtbefolgung?
Sanktionen durch die SUVA oder Arbeitsinspektorat
Leistungskürzung bei Unfall
Kostenpflichtige Gefahrenermittlung durch Arbeitsärzte und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)
Weniger Unfälle, weniger menschliches Leid, weniger Kosten
Dank der Swissmechanic-Branchenlösung gibt es in den Betrieben weniger Unfälle und weniger Kosten. Dies zeigt ein Blick in den Audit-Bericht, der seit 2002 geführt wird. Im Vergleich zur SUVA-Klasse 13B (Maschinen- und Anlagenbau) schneidet die Branchenlösung von Swissmechanic besser ab.
Zur aktuellen Unfallstatistik
Welche Leistungen erhalten Sie?
Was kostet die Branchenlösung?
Jahresbeitrag für Swissmechanic-Mitglieder:
unlimitiert Fr. 350.–
Jahresbeitrag für Nichtmitglieder:
1 – 10 Vollbeschäftigte Fr. 550.–
11 – 50 Vollbeschäftigte Fr. 1'100.–
> 51 Vollbeschäftigte Fr. 1'650.–
Teilzeitbeschäftigte:
Stellenprozente addieren und auf Vollzeitbeschäftigte umrechnen und allenfalls aufrunden.
In den Jahresbeiträgen sind die oben aufgeführten Dienstleistungen sowie die jährliche ERFA-Tagung für einen Mitarbeitenden enthalten. Die einmalige, obligatorische Grundbildung des KOPAS ist in diesem Betrag nicht inbegriffen. Sie beträgt Fr. 450.00 für Swissmechanic-Aktivmitglieder und Fr. 550.00 für Nichtmitglieder. Die Grundbildung ist für jeden neuen KOPAS obligatorisch.
Wie erhalte ich die Branchenlösung?
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft oder zur Branchenlösung? Kontaktieren Sie uns.
Die Unfallzahlen zeigen, dass Betriebe mit einer Branchenlösung statistisch weniger Unfälle und Ausfalltage verzeichnen als Betriebe ohne Branchenlösung. Weniger Unfälle widerspiegeln sich immer mit tieferen Prämien, somit können Kosten langfristig gesenkt werden.
Eine Branchenlösung ist ein der Branche angepasstes Sicherheitssystem mit einem Handbuch, Checklisten und anderen Dienstleistungen, mit denen die einzelnen Betriebe die gesetzlichen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes umsetzen können.
Die Branchenlösung wird durch die Branchenverbände in Zusammenarbeit mit Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) entwickelt und hat die Anforderungen der EKAS Richtlinie 6508 (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) zu erfüllen. Sie wird durch die EKAS zertifiziert.
ACHTUNG: Die Grundbildung ist für jede neue KOPAS obligatorisch.
Branchenlösung Nr. 21 für Swissmechanic Betriebe [tocco-encoded-addr:OTcsMTE0LDk4LDEwMSwxMDUsMTE2LDExNSwxMTUsMTA1LDk5LDEwNCwxMDEsMTE0LDEwNCwxMDEsMTA1LDExNiw2NCwxMTUsMTE5LDEwNSwxMTUsMTE1LDEwOSwxMDEsOTksMTA0LDk3LDExMCwxMDUsOTksNDYsOTksMTA0]